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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch veröffentlicht. Im Fall von Widersprüchen gilt jedenfalls die französische Fassung.

 

1. Definitionen.

a. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen mit Clicpublic, außer im Falle einer ausdrücklichen Ausnahme, die in Sonderbedingungen definiert ist.

b. Sonderbedingungen:

Sonderbedingungen können die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen oder eine Ausnahme machen.

Den Sonderbedingungen wird von den Parteien vor jeder vertraglichen Verpflichtung immer ausdrücklich zugestimmt.

Im Falle eines Unterschieds zwischen den genannten Sonderbedingungen und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen der Sonderbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anders angegeben. Eine Ausnahme von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gegen Vorlage eines vereinbarten und schriftlichen Nachweises zulässig. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben dann unverändert in Kraft.

c. Clicpublic:

Die S.R.L. Clicpublic S.R.L., mit Sitz in der Rue du Bosquet 21, 1400 Nivelles, eingetragen unter der Firmennummer 0501.706.962.

Die S.R.L. Clicpublic hat auch eine Niederlassung im Großherzogtum Luxemburg für Verkäufe, die auf Wunsch der luxemburgischen Verkäufer in Luxemburg organisiert werden.

Clicpublic Luxembourg Niederlassung

8, Zone d'Activités Économiques Hall 4| L-8287  Kehlen |Luxembourg

RCS : B247756 | VAT : LU32618500


d. Besucher:

Die natürliche oder juristische Person, die www.clicpublic.be oder www.clicpublic.lu besucht, ohne sich als Mitglied zu registrieren.

e. Verkäufer:

Die natürliche oder juristische Person, die geschäftlich oder privat handelt (ruhende Erbschaften, vorübergehende Verwaltung, Verkauf von Sammlerfahrzeugen) und ein auf der Website oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic veröffentlichtes Los zur Versteigerung online stellt.

f. Los:

Ein Objekt oder eine Gruppe von mehreren Objekten unter der gleichen Losnummer, die auf Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf angeboten wird.

g. Gesamtlos:

Los, das aus allen in einer Versteigerung vorhandenen Losen besteht.

h. Gebot:

Der von einem Mitglied angebotene Betrag für ein Los oder eine Reihe von Losen, die auf der Website / die Websiten oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf angeboten werden.

i. Mitglied:

Die natürliche oder juristische Person, die sich in dieser Eigenschaft über die Website oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf  oder  registriert. Nur ein Mitglied kann, nachdem es sich registriert und angemeldet hat, ein Gebot für den Erwerb eines oder mehrerer zum Verkauf stehender Lose abgeben.

j. Käufer:

Das Mitglied, an das ein Los oder eine Reihe von Losen vergeben wurde und/oder mit dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

k. Nicht ernst gemeintes und unerfülltes Angebot:

Gewagtes Gebot, das das bietende Mitglied nicht erfüllen kann.

l. Website oder Internetwebseiten

In Belgien : www.clicpublic.be

Im Großherzogtum Luxemburg : www.clicpublic.lu 
 

2. Geltungsbereich.

2.1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Besucher, Mitglieder, Verkäufer oder Käufer in Verbindung mit Clicpublic im Rahmen von Online-Auktionen, sowohl für den Verkauf in Belgien als auch im Großherzogtum Luxemburg. Die Anwendbarkeit anderer Bedingungen als der vorliegenden Bedingungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um abweichende Sonderbedingungen, denen von den Parteien vor jeder vertraglichen Verpflichtung immer ausdrücklich zugestimmt wird.

2.2. Durch die Nutzung derWebseiten  oder eines anderen elektronischen Portals von Clicpublic und/oder durch die Abgabe eines Gebots/Annahme des Gebots stimmt der Besucher, Käufer, das Mitglied oder der Verkäufer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen anderen Rechten und Pflichten, wie sie auf der Website stehen, zu.

2.3. Falls die vorliegenden Bedingungen in der Zwischenzeit geändert wurden, gilt die geänderte Fassung ab veröfftlichung der Änderung für jede zu organisierende oder organisierte Auktion und/oder jeden abgeschlossenen Kaufvertrag.

2.4. Falls und soweit eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen nichtig oder ungültig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

2.5. Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (einschließlich der Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen, soweit sie Bestandteil davon sind) rechtswidrig, ungültig oder unausführbar sein, so beeinträchtigt oder vermindert dies in keiner Weise die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

2.6. Die vorliegenden Bedingungen geben dem Verkäufer gegenüber dem Käufer das Recht, von den vorliegenden Bedingungen Gebrauch zu machen.

 

3. Bedingungen für die Unterbreitung eines Gebots

3.1. Nur ein Mitglied kann auf der Website Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf, ein Gebot abgeben.

Um diesen Status zu erhalten, muss sich der Besucher mit dem Online-Registrierungsformular bei Clicpublic registrieren. Mit dem Ausfüllen des Formulars erteilt der Besucher Clicpublic ausdrücklich die Erlaubnis, seine personenbezogenen Daten in einer Datei zu speichern und für die in der Datenschutzerklärung genannten Zwecke zu verwenden.

3.2. Der Besucher ist verpflichtet, die im Formular angeforderten Daten ordnungsgemäß und korrekt auszufüllen und zu bestätigen, dass die von ihm angegebenen Daten korrekt und vollständig sind.

3.3. Um den Status des Mitglieds zu erhalten, muss der Besucher, wenn es sich bei ihm um einen Selbständigen oder ein Unternehmen handelt, seine BCE-Nummer (Banque Carrefour des Entreprises - Zentrale Datenbank der Unternehmen) in Belgien oder seine Registrierungsnummer im Großherzogtum Luxemburg angeben.

3.4. Jedes Mitglied muss Clicpublic schriftlich über jede eventuelle Änderung der bereits gespeicherten Daten informieren oder seine Daten über sein persönliches Konto ändern. Das Mitglied kann seine BCE-Nummer nicht ändern.

3.5. Die Weitergabe falscher Informationen an Clicpublic ist ein Grund für den Ausschluss des Mitglieds.

3.6. Clicpublic ist berechtigt, die Identität des Mitglieds über externe Datenbanken zu überprüfen und die Richtigkeit der bei der Registrierung angegebenen Daten zu prüfen. Clicpublic kann auch den Ort, von dem aus das Mitglied mit dem Internet verbunden ist, über seine IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse) und/oder seine E-Mail-Adresse kontrollieren.

3.7. Alle von einem Mitglied angegebenen Daten liegen in der Verantwortung des Mitglieds. Die von einem Mitglied eingegebenen Daten können während einer Auktion nicht mehr geändert werden, sobald ein Gebot registriert wurde.

3.8. Ein Mitglied kann nach Abgabe eines Gebots nicht verlangen, dass das ihm zugeschlagene Los einem Dritten, ob Mitglied oder nicht, weiterberechnet wird

3.9. Clicpublic behält sich das Recht vor, jedes Mitglied auszuschließen, das die allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen nicht respektiert, sich des Diebstahls zum Nachteil von CLICPUBLIC oder seiner Mandate schuldig macht oder sich gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder Mitgliedern von CLICPUBLIC unangemessen verhält.

CLICPUBLIC informiert das Mitglied über seinen Ausschluss per einfacher E-Mail, ohne vorherige Ankündigung und ohne diesen Ausschluss anders als durch Berufung auf den genannten Artikel 3.9. seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen zu müssen.


4. Informationen zu den Losen – Besichtigung

4.1. Die Informationen bezüglich der Eigenschaften der Lose, einschließlich der technischen Beschreibungen, die auf den vom Verkäufer bereitgestellten Daten basieren, zusammen mit Fotos zur Illustration der online gezeigten Produkte, werden von Clicpublic mit größter Sorgfalt ausgewählt, und dies alles im Rahmen der technischen Möglichkeiten und nach den besten Marktstandards. Clicpublic kann niemals für den Inhalt, die Genauigkeit oder die Authentizität eines bestimmten Angebots verantwortlich gemacht werden. Diese Verantwortung liegt vollständig beim Mitglied/Käufer.

4.2. Clicpublic agiert lediglich als Vermittler (online), der ein elektronisches Portal für Verkäufe zwischen Verkäufer und Käufer zur Verfügung stellt. Clicpublic ist nur für den korrekten und normalen Betrieb seines Online-Portalsystems oder seiner Website verantwortlich. Clicpublic trägt in keinem Fall die Verantwortung für den Inhalt, den wahren Zustand und die Verkaufsbedingungen der angebotenen Lose und Angebote.

4.3. Alle Materialien und Waren werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, einschließlich aller eventuellen sichtbaren und versteckten Mängel. Jegliche Haftung von Clicpublic, die sich aus versteckten oder offensichtlichen Mängel der Ware ergibt, ist ausgeschlossen.

Von den Mitgliedern, die Bieter/Käufer sind, wird erwartet, dass sie die Waren gründlich begutachtet haben, um ihren Zustand und ihre Beschaffenheit festzustellen, bevor sie ein Gebot abgeben. Alle Materialien und Waren werden ohne Garantie verkauft, auch im Falle der Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung des Zustands, der Art, des Gewichts, der Menge oder der Bezeichnung im Katalog oder auf der Website. Jegliche Erwähnung des Kilometer- oder Betriebsstundenzählers bei Fahrzeugen, des Baujahres, des Erstzulassungsdatums oder anderer technischer oder gewerblicher Besonderheiten dient lediglich als Anhaltspunkt, ohne jegliche Garantie oder Haftung seitens der Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf oder ihrer Helfer.

Eine möglicherweise fehlerhafte Angabe im Katalog oder auf der Website Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf kann nicht zur Annullierung der Auktion oder ihrer Auflösung führen. Jedes Mitglied, das Bieter/Käufer ist, bestätigt, über die Abwesenheit von Rechtsmitteln informiert worden zu sein.

4.4. Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren ausdrücklich, dass aufgrund der Art der Tätigkeit von Clicpublic, nämlich dem Verkauf von Konkursware oder Ware aus gerichtlicher Reorganisation, die Artikel 1649, 1684 und 2280 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) und / oder das luxemburgische Zivilgesetzbuch anwendbar sind und vom Käufer akzeptiert werden.

4.5. Jeder Käufer erklärt, die Objekte an den Ausstellungstagen gesehen zu haben und sie in dem Zustand, in dem sie sich befanden, akzeptiert zu haben. Es handelt sich also nicht um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag Da der Käufer die Ware vor der Angebotsabgabe besichtigt hat, ist die Charakterisierung des Vertrages als im Sinne der Artikel VI.45 ff. des Gesetzes vom 21. Dezember 2013 und / oder Artikel 222-1 ff. der großherzoglichen Verordnung vom 04.02.2014.


4.6. Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren ausdrücklich, dass aufgrund der Art der Tätigkeit von Clicpublic, nämlich dem Verkauf von Konkursware oder Ware aus gerichtlicher Reorganisation, Artikel VI. 47. § 1er. des Gesetzes vom 21. Dezember und/oder die Artikel 222-1 ff. der großherzoglichen Verordnung vom 02.04.2014. finden keine Anwendung.

4.7. Der Käufer, der Objekte von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf   oder seinen Auftraggebern kauft, akzeptiert, dass alle Objekte „gebrauchte Waren“ sind. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich bei den Objekten, die bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit des insolventen oder von einer gerichtlichen Reorganisation betroffenen Unternehmens vorhanden waren, um Objekte handelt, die bereits auf normale Weise benutzt wurden, unabhängig davon, ob sie Gebrauchsspuren aufweisen oder nicht.

4.8. Die per Telefon oder E-Mail übermittelten Informationen, Abbildungen, mündlichen Mitteilungen, Angaben zu Geboten und die wichtigsten Merkmale der Angebote werden so genau wie möglich wiedergegeben und angegeben, ohne dass diese Informationen für Clicpublic verbindlich wären.

4.9. Sofern nicht anders angegeben, sind die zum Verkauf angebotenen Lose nicht Eigentum von Clicpublic, sondern gehören dem Verkäufer.

4.10. An dem Tag oder den Tagen der Besichtigung haben alle Personen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko uneingeschränkten Zugang zu den Gebäuden oder Grundstücken, in oder auf denen die Besichtigungen organisiert werden. Jede Person, die diese Räumlichkeiten betritt, ist verpflichtet, den Anweisungen des Verkäufers, von Clicpublic und/oder von Personen, die von Clicpublic benannt wurden, Folge zu leisten. Clicpublic haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Zugang zu den betreffenden Gebäuden und Grundstücken ergeben können.

 

5. Besondere finanzielle Garantie

Für die Teilnahme an bestimmten Verkäufen oder Auktionen für bestimmte Lose kann Clicpublic verlangen, dass ein Mitglied, das ein Gebot abgeben möchte, zunächst eine Bankgarantie zu seinen Gunsten vorweisen muss.

 

6. Nutzung von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf - Haftungsausschluss

Mit der Registrierung auf der Website von Clicpublic erklärt jedes Mitglied, die besonderen Umstände eines Online-/Internetverkaufs sowie die technischen Mängel, die auftreten können, zu kennen und zu akzeptieren.

In diesem Zusammenhang schließt Clicpublic jegliche Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden aus, die auf die eine oder andere Weise entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die sich aus der Nutzung der Website ergeben, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches Handeln oder um mutwillige Unvorsichtigkeit seitens Clicpublic.

Insbesondere lehnt Clicpublic jede Verantwortung für Schäden ab, die auf die eine oder andere Weise entstehen aufgrund von und/oder als Folge von:

der Unmöglichkeit, die Website zu benutzen und/oder jedem anderem Fehler der Website oder des zugrunde liegenden Systems;
Fehlern in der Software der Website und/oder des zugrunde liegenden Systems;
der unrechtmäßigen Nutzung der Systeme, einschließlich der Website, durch einen Dritten;
 

7. Absage – Verlängerung – höhere Gewalt

7.1. Clicpublic behält sich das Recht vor, eine Auktion abzusagen, vor dem auf der Website Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf genannten Datum zu beenden oder zu verlängern.

7.2. Im Falle einer technischen Panne der Website, die dazu führt, dass die Website nicht mehr vollständig und/oder nicht mehr für alle Mitglieder zugänglich ist, hat Clicpublic das Recht, die Auktion um 72 Stunden ab dem angekündigten Schluss zu verlängern.

7.3. Im Falle höherer Gewalt ist Clicpublic nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nachzukommen. Clicpublic ist berechtigt, ihre Verpflichtungen für die Dauer des Falles höherer Gewalt auszusetzen. Unter höherer Gewalt ist jeder nicht von ihr verschuldete Umstand zu verstehen, der sie daran hindert, ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nachzukommen.

7.4. Im Falle eines menschlichen Fehlers ist Clicpublic nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei zu erfüllen und kann den Verkauf stornieren.

Darüber hinaus besteht gemäß Artikel 1148 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches kein Grund für Schadensersatz, wenn Clicpublic aufgrund höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses daran gehindert wurde, das zu geben oder zu tun, wozu sie verpflichtet war, oder das zu tun, was verboten war.

 

8. Eröffnung – Schluss der Auktion

Sobald der Verkäufer ein Angebot auf die Website Clicpublic gestellt hat, können die Bieter ab dem für die Eröffnung der Auktion genannten Tag und Zeitpunkt und spätestens bis zu dem für den Auktionsschluss genannten Tag und Zeitpunkt bieten.

 

9. Angebotener Preis

9.1. Alle Preise sind in Euro angegeben (manchmal in internationalen Währungen wie Pfund Sterling GBP oder Dollar USD). Sie beinhalten die Mehrwertsteuer und alle anderen Steuern sowie die Auktionsgebühren. Offenkundige oder eindeutige Fehler bei der Preisangabe, wie z. B. offensichtliche Ungenauigkeiten, können von Clicpublic auch nach Vertragsabschluss berichtigt werden.

9.2. Die eventuellen Lieferkosten, die dem Käufer zusätzlich zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt würden, sind auf der Website Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf  für das betreffende Los ausdrücklich angegeben.

9.3. In einigen Fällen könnten die Vertragsinformationen auch bestimmte Zahlungsmethoden, genauere geltende Bedingungen, die sich auf die Liefermethode beziehen, und/oder spezifische Gebühren, die für einen Verkauf gelten, angeben.

 

10. MwSt.

10.1. Alle Käufer sind mehrwertsteuerpflichtig.

10.2. Käufer, die Staatsangehörige der Europäischen Union (im Folgenden EU) sind und eine gültige USt.-IdNr. haben, die in ihrem Herkunftsland überprüft werden kann, erhalten die Mehrwertsteuer nach Akzeptierung der USt.-IdNr. durch das Finanzministerium zurückerstattet. Diese Käufer müssen zum Zeitpunkt der Abholung eine schriftliche Erklärung über die Ausfuhr der Waren außerhalb Belgiens und Luxembourg abgeben.

10.3. Käufer aus der EU, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, und Käufer von außerhalb der EU (Export) müssen immer Mehrwertsteuer zahlen. Die von Käufern außerhalb der EU (Export) gezahlte Mehrwertsteuer wird von Clicpublic nach Vorlage eines gültigen Ausfuhrdokuments innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Zuschlag zurückerstattet.

 

11. Gebot

11.1. Jedes Gebot ist bedingungslos und unwiderruflich. Das Mitglied, das ein Gebot abgibt, stimmt durch sein Gebot den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie den Sonderverkaufsbedingungen zu. falls zutreffend Es verpflichtet sich, die zum Verkauf angebotenen Waren zum Preis des von ihm abgegebenen Gebots sowie den Auktionsgebühren und der Mehrwertsteuer Belgisch oder Luxemburg zu erwerben. Jede Zustimmung unterliegt immer der Genehmigung des Gerichtsvollziehers und/oder des Kurators und/oder des Verkaufsagenten.

11.2. Wenn in den letzten 5 Minuten vor Schluss der Online-Auktion ein Gebot abgegeben wird, verlängert sich die Zeit für das zum Verkauf angebotene Los um 5 Minuten, so lange, bis kein Gebot mehr abgegeben wird.

11.3. Wenn ein Gesamtlos zum Verkauf angeboten wird, wird der Verkauf für dieses Los am Ende des Verkaufs der einzelnen Lose fortgesetzt. Die Auktion für dieses Los wird für einen bestimmten Zeitraum fortgesetzt.

11.4. Der Preis des Gesamtloses muss über der Summe aller Gebote für die einzelnen Lose plus 10 % legen. Wenn das Gesamtlos einen Käufer findet, erhalten für die einzelnen Lose nicht die Höchstbietenden den Zuschlag.

 

12. Ablauf der Auktion

Clicpublic allein ist befugt, und zwar zum alleinigen Zweck der Gewährleistung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Auktion, vor, während oder nach der Auktion und ohne sich gegenüber Dritten rechtfertigen zu müssen:

- ein Gebot nicht als solches anzuerkennen;- einen oder mehrere Kaufinteressenten vom Verkauf auszuschließen;- Objekte zu Losen zusammenzustellen, Lose zu teilen und/oder Lose aus dem Verkauf zurückzuziehen-die Auktion zu unterbrechen, wiederaufzunehmen, zu verlängern oder abzubrechen; und
-alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig erachtet
 

13. Abschluss des Verkaufs

13.1. Ein Kaufvertrag gilt in dem Moment als geschlossen, in dem sich der Verkäufer entscheidet, das Gebot des Käufers anzunehmen, und, falls das Gebot über die Website Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf, abgegeben wurde, in dem Moment, in dem eine Bestätigungs-E-Mail von Clicpublic an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird.

13.2. Wenn der Verkäufer einen Mindestzuteilungspreis ohne MwSt. und Auktionskosten, den sogenannten „Mindestpreis“ vorschreibt und dieser am Ende des Verkaufs nicht erreicht wird, wird das Los im Prinzip nicht zugeteilt. Es könnte jedoch mit Zustimmung des Verkäufers und ohne dass sich der Käufer auf einen niedrigeren Preis als den Mindestpreis berufen kann, zugeteilt werden.

13.3. Außer unter besonderen Bedingungen hat der Verkäufer das Recht, am Auktionsende den Zuschlag für das Los nicht zu erteilen, ohne dass der Höchstbietende nach dieser Entscheidung von irgendeinem Recht Gebrauch machen kann.

13.4. Sofern im Kaufvertrag nicht Clicpublic, sondern ein Dritter als Verkäufer auftritt, handelt Clicpublic entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen, die sie gegenüber dem Verkäufer eingegangen ist, entweder als einfacher Dienstleister oder als Vermittler, wie in den Artikeln 1984 ff. des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) und/oder das luxemburgische Zivilgesetzbuch vorgesehen . Im letzteren Fall handelt Clicpublic nur im Namen und im Auftrag des Verkäufers, und es kommt kein Kaufvertrag zwischen Clicpublic und dem Käufer zustande. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt der Verkauf im Auftrag eines Dritten.

13.5. Das Eigentum am gekauften Objekt geht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages auf den Käufer über, jedoch nicht, bevor der Käufer Clicpublic den vollen Kaufpreis und alle anderen eventuell fälligen Beträge bezahlt hat, einschließlich der Beträge, die aufgrund der für den Käufer ausgeführten oder noch auszuführenden Arbeiten und/oder aufgrund von Maßnahmen, die aufgrund der Nichteinhaltung des Kaufvertrages ergriffen wurden, fällig werden.Kaufvertrags und der Entfernung der Ware gemäß den in Artikel 15 dieser allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist.

13.6. Die Übertragung des Risikos/der Risiken in Verbindung mit den gekauften Losen erfolgt bei der Zuschlagserteilung im Falle einer Auktion oder bei der Annahme des Angebots im Falle eines Direktverkaufs.

13.7. Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Zahlung des Preises und Abholung der Ware durch den Käufer.

 

14. Zahlung.

14.1. Zahlungsmodalität

Der zu zahlende Endpreis (einschließlich der Auktionsgebühren) ist der von den Parteien vereinbarte Preis (zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Transaktions- und Bearbeitungsgebühren).aber auch Beträge, die aufgrund von Arbeiten, die für den Käufer ausgeführt wurden oder ausgeführt werden müssen, und / oder aufgrund von Maßnahmen, die aufgrund der Nichteinhaltung des Kaufvertrags ergriffen wurden).Dies ist der Preis des endgültigen Gebots. Dieser Betrag muss Clicpublic innerhalb von zwei (2) Werktagen, nachdem der Käufer den Zuschlag für das Angebot erhalten hat, überwiesen werden.

14.2. Elektronische Zahlung.

Um die Sicherheit von Online-Transaktionen zu gewährleisten, kann Clicpublic anerkannte Betreiber von Online-Zahlungsdiensten (Worldline) nutzen. Die Online-Zahlung erfolgt über ein geschlossenes, sicheres System, bei dem die Bankdaten verschlüsselt über das Internet gesendet werden (eine sichere SSL-Verbindung). Das Risiko des Verlusts oder Diebstahls von Identitätsdaten oder Kreditkarten wird somit durch die von Clicpublic ergriffenen Maßnahmen verringert. Clicpublic speichert Identitäts- und Kreditkartendaten für ein (1) Jahr in einer Datenbank in einer verschlüsselten und sicheren Umgebung.

14.3. Verzugszinsen – Vertragsstrafe

Aufgrund der Art der Tätigkeit von Clicpublic ist eine pünktliche Zahlung unerlässlich. Wenn nach Ablauf der angegebenen Frist keine vollständige Zahlung erfolgt ist, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug. Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist sind vom Käufer von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab Fälligkeit der Zahlung zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug hat der Käufer darüber hinaus einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 100,00 Euro, zu zahlen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit Inkassogebühren anfallen, sind in dieser pauschalisierten Entschädigung nicht enthalten und werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

14.4. Kündigung durch Verschulden und zulasten des Käufers bei Zahlungsverzug.

Im Falle einer anhaltenden Nichtzahlung des vollen Preises durch den Käufer kann Clicpublic den Vertrag zulasten des Käufers sofort kündigen. In diesem Fall und wenn ein Teil des Kaufpreises gezahlt wurde, kann Clicpublic diese Teilzahlung als Entschädigung für die Vertragsverletzung durch Verschuldung und zulasten des Käufers einbehalten.

Im Falle eines nicht ernst gemeinten und unerfüllten Angebots wird das betreffende Objekt dem Mitglied, das das nicht ernst gemeinte und unerfüllte Angebot abgegeben hat und nicht zahlt, nicht zugeteilt, Das Objekt wird dann wieder zur Auktion eingestellt. Die Wiedereinstellung erfolgt zu denselben Verkaufsbedingungen. Das Mitglied, das in Verzug bleibt, ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem Kaufpreis, den es angeboten hatte, und dem Preis der erneuten Versteigerung zu zahlen, ohne den eventuellen Restbetrag einfordern zu können, falls die neue Auktion einen höheren Preis erzielt. Der Restbetrag geht an den Verkäufer. Darüber hinaus ist der nicht ernsthafte Bieter verpflichtet, die durch seine Fahrlässigkeit und die erneute Versteigerung verursachten Kosten sowie sonstige Kosten jeglicher Art zu tragen, ungeachtet eines Schadensersatzes aus welchem Grund auch immer.

 

15. Abholung.

15.1. Alle Waren müssen vom Käufer abgeholt werden. Alle gekauften Objekte werden an der auf der Website angegebenen Abholadresse abgeholt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Käufer ist daher vollständig über den Abholort in Belgien oder Luxemburg informiert. Unter bestimmten besonderen Umständen kann eventuell entschieden werden, eine Lieferung durch Clicpublic oder seine Beauftragten, unter der Verantwortung und auf Kosten des Käufers, durchzuführen. In diesem Fall wird die mögliche Lieferzeit jeweils nur unverbindlich angegeben.

15.2. Das Mitglied, das ein Gebot abgegeben hat, bleibt an sein Gebot gebunden, auch wenn ein Dritter als Käufer angegeben ist. Waren, die nicht zu dem in den Sonderverkaufsbedingungen der Auktion festgelegten Termin und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf abgeholt werden, werden ohne Benachrichtigung zulasten des Käufers weiterverkauft oder abgeholt, ohne dass der Kaufpreis erstattet werden kann.

15.3. Es wird daran erinnert, dass ein Käufer die Kosten für den Abtransport und die eventuelle Vernichtung dieser Waren in Rechnung gestellt wird. Alle Personen, die die Grundstücke und Gebäude von Clicpublic betreten, tun dies auf eigenes Risiko und Verantwortung an den Ausstellungstagen und zu den Abholzeiten der Objekte. Alle Personen haben die von Clicpublic auferlegten Regeln und Anweisungen zu respektieren.
15.4. Die Käufer können erst dann über ihre Objekte verfügen, wenn sie vollständig bezahlt sind. Die Lieferung der Objekte erfolgt zu den von Clicpublic angegebenen Zeitpunkten und an der angegebenen Adresse, wie in den Sonderverkaufsbedingungen erwähnt. Käufer, die Objekte erworben haben, die sich in unseren Lagern befinden und die die Abholung anderer Waren erschweren oder unmöglich machen, müssen ihre Objekte am ersten Tag der Abholung ohne Unterbrechung abholen. Die Käufer werden von Clicpublic unverzüglich per E-Mail oder schriftlich darüber benachrichtigt, andernfalls ist Clicpublic berechtigt, die Abholung und eventuelle Lagerung bei Dritten auf Kosten und Risiko des Käufers vorzunehmen.

15.5. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Objekte abzubauen, abzuholen oder zu transportieren. Clicpublic hilft niemals bei der Abholung der Objekte. Ein Schaden an den Objekten wird dem Käufer oder einen von ihm bestellten Dritten, außer bei Nachweis vom tatsächlichen Käufer. Die Käufer haben die gekauften Objekte ordnungsgemäß auf eigene Kosten und Risiken abzuholen, ohne Schäden an Gebäuden, eigenem oder fremdem Eigentum zu verursachen. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für alle Schäden. Die Verantwortung für die Abholung liegt allein beim Käufer. Der Käufer haftet bei der Abholung der Ware auch für seine Beauftragten und Mitarbeiter. Der Käufer ist für alle Genehmigungen oder behördlichen Formalitäten verantwortlich, die für den Abbruch oder den Transport der Objekte erforderlich sind. Es ist verboten zu verbrennen, zu schweißen, vor Ort zu polieren oder zu schleifen, wenn nicht ausreichend sichergestellt ist, dass keine Schäden irgendwelcher Art entstehen. Wenn es sich als notwendig erweist, Gebäude oder andere als die verkauften Objekte zu beschädigen oder zu verändern, darf dies nur nach Einholung der schriftlichen Genehmigung von Clicpublic zu den in dieser Genehmigung festgelegten Bedingungen erfolgen. Gegebenenfalls kann eine Garantie zur Deckung eventueller Schäden verlangt werden. Clicpublic kann entscheiden, dass ein bestimmtes Objekt erst nach der Abholung anderer Objekte abgeholt werden kann. 

15.6. Für den Fall, dass der Eigentümer des Gebäudes oder Dritte Rechte an einer bestimmten Ware geltend machen, bevor diese vom Käufer entfernt wird, kann Clicpublic den Kauf stornieren, sofern Clicpublic den bereits für die Ware gezahlten Betrag vollständig an den Käufer erstattet.

Clicpublic wird diese Kündigung per E-Mail oder schriftlich mitteilen. Der Käufer kann keine anderen Rechte geltend machen und unter keinen Umständen eine Entschädigung verlangen.

15.7. Unbeschadet des Verkaufs und der Einhaltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden sind die Abholtermine Richtwerte und können sich auf Anfrage des Auftragnehmers oder zur Erfüllung damit verbundener betrieblicher Zwänge ändern.

16. Ansprüche.

16.1Der Käufer ist sich bewusst und akzeptiert, dass alle möglichen Ansprüche Dritter, sofern sie aufgrund schriftlicher und überprüfbarer Dokumente aufgrund von Eigentumsvorbehalten, Rechten an geistigem Eigentum und / oder anderen Rechten gerechtfertigt sind, geltend gemacht werden Vorrang vor dem Verkauf und der Käufer verzichtet in diesem Fall auf alle Rechte, die ihm aufgrund des aus seinem Kaufvertrag resultierenden verbindlichen Rechts nicht zustehen.

16.2.Wenn in Bezug auf die Lose Ansprüche Dritter aufgrund von Eigentumsvorbehalten, geistigen Eigentumsrechten und/oder anderen Rechten Dritter als berechtigt anerkannt werden, ist der Käufer verpflichtet, das oder die betreffende/n Los/e zur Verfügung dieser Dritten zu halten, mit der Verpflichtung, es oder sie auf erstes Verlangen hin an diese Dritten herauszugeben oder andernfalls entsprechende Vereinbarungen mit diesen Dritten zu treffen.

16.3.16.3. In dem in Artikel 16.2 vorgesehenen Fall erstattet Clicpublic den vollen Betrag des Verkaufs zugunsten des Käufers. 

17. Sonderbestimmungen für Online-Auktionen auf Initiative eines Verkäufers – vorläufiger Objektverwalter / gesetzlicher Vertreter

17.1. Jedes Mitglied, das bei diesem Auktionstyp ein Gebot abgeben möchte, bestätigt, von den besonderen Bedingungen, wie sie unten und/oder in den auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf verfügbaren Sonderbedingungen in Bezug auf die zur Auktion angebotenen Lose aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben.

17.2. Bei einer Online-Auktion von Losen, die von einem vorläufigen Objektverwalter zur Auktion angeboten werden oder einem gesetzlichem Vertreter, kann die Mehrwertsteuer niemals dem Käufer rückerstattet werden.

17.3. Am Ende der Online-Auktion muss jedes Gebot vom vorläufigen Objektverwalter angenommen werden, und besagtes Gebot muss den Mindestpreis laut gerichtlicher Genehmigung erreichen.

 

18. Sonderbestimmungen für Online-Auktionen auf Initiative der Generalverwaltung Zoll und Akzisen.

18.1. Jedes Mitglied, das bei diesem Auktionstyp ein Gebot abgeben möchte, bestätigt, von den besonderen Bedingungen, wie sie unten und/oder in den auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf verfügbaren Sonderbedingungen in Bezug auf die zur Auktion angebotenen Lose aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben.

18.2. Bei einer Online-Auktion von Losen, die von der Generalverwaltung Zoll und Akzisen zur Auktion angeboten werden, unterliegen die betreffenden Objekte nicht der Mehrwertsteuer, sondern den Akzisen. Nur die Kosten für die Auktion unterliegen der Umsatzsteuer.

18.3. Die von der Generalverwaltung Zoll und Akzisen zur Auktion angebotenen Lose werden in sicheren, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Lagern aufbewahrt. Die Mitgliedern und/oder Käufer können die Waren daher nicht gründlich begutachten, um ihren Zustand und ihre Beschaffenheit festzustellen, bevor sie ein Gebot abgeben, ohne dass dadurch das Fehlen jeglicher Gewährleistung von seitens Clicpublic für die zur Auktion angebotenen Objekte und/oder der auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf angegebene Zustand dieser Objekte in Frage gestellt wird.

 

19. Sonderbestimmungen für die Online-Auktion von Immobilien.

19.1. Jedes Mitglied, das bei diesem Auktionstyp ein Gebot abgeben möchte, bestätigt, von den besonderen Bedingungen, wie sie unten und/oder in den auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf verfügbaren Sonderbedingungen in Bezug auf die zur Auktion angebotenen Lose aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben.

19.2. Bei einer Online-Auktion von Immobilien fungiert Clicpublic als Online-Support für einen zertifizierten Notar, Kurator oder Immobilienmakler, der auf der Website von Clicpublic aufgeführt ist.

19.3. Alle Informationen und Gebote werden als rein informativ betrachtet und sind in keiner Weise bindend, weder für den Käufer noch für den Verkäufer. Es wird also durch die Nutzung der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf kein Immobilienverkauf direkt abgeschlossen.

19.4. Der Bieter ermächtigt Clicpublic jedoch, seine Daten an den zugelassenen Immobilienmakler, Notar oder einem gesetzlicher Vertreter, der die Ausschreibung organisiert, zu übermitteln, um über einen eventuellen Kauf zu verhandeln.

19.5. Clicpublic übernimmt keine Verantwortung für die weitere Bearbeitung der Gebote.

19.6. Das Mitglied, das ein Gebot über die Seite von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf abgibt, ist gegenüber Clicpublic zu keinerlei Betrag verpflichtet.

 

20. Sonderbestimmungen für Online-Auktionen auf Initiative eines Bankinstituts – Kreditinstituts

20.1. Jedes Mitglied, das bei diesem Auktionstyp ein Gebot abgeben möchte, bestätigt, von den besonderen Bedingungen, wie sie unten und/oder in den auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf verfügbaren Sonderbedingungen in Bezug auf die zur Auktion angebotenen Lose aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben.

20.2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers stellt Clicpublic dem Käufer den am Ende der Online-Auktion festgelegten Preis direkt in Rechnung, ohne dass diese Rechnungsstellung als Verleihung des Eigentümerstatus des verkauften Objekts im Namen des Verkäufers gilt.

20.3. Clicpublic garantiert jedoch dem Käufer die Eigentumsübertragung im Gegenzug für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Käufers.

20.4. Die Rechnungsstellung direkt an den Käufer (auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers) verleiht Clicpublic nicht den Status eines professionellen Verkäufers der dem Käufer von Clicpublic in Rechnung gestellten Objekte.

20.5. Dieser Auktionstyp ist ausdrücklich professionellen Käufern (mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) vorbehalten.

20.6. Auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers stellt Clicpublic dem Verkäufer die Kontaktdaten aller Mitglieder zur Verfügung, die ein Gebot für ein zur Auktion angebotenes Los abgegeben haben, mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Mitglieds, das das Gebot abgegeben hat.

 

21. Sonderbestimmungen für Online-Auktionen auf Initiative eines gewerbsmäßigen Verkäufers, der kein Insolvenzverwalter ist (B2B-Verkäufe)

21.1. Jedes Mitglied, das bei diesem Auktionstyp ein Gebot abgeben möchte, bestätigt, von den besonderen Bedingungen, wie sie unten und/oder in den auf der Website von Clicpublic verfügbaren Sonderbedingungen in Bezug auf die zur Auktion angebotenen Lose aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben.

21.2. Am Ende der Online-Auktion muss jedes Gebot zwingend von Verkäufer angenommen werden, um einen Vertrag zwischen den Parteien zu bilden. Ein Kaufvertrag kommt nicht zustande, wenn das Angebot den vom Verkäufer festgelegten Mindestpreis nicht erreicht.

 

22. Sonderbestimmungen für die Online-Auktion von Oldtimer-Fahrzeugen

22.1. Jedes Mitglied, das bei diesem Auktionstyp ein Gebot abgeben möchte, bestätigt, von den besonderen Bedingungen, wie sie unten und/oder in den auf der Website von Clicpublic verfügbaren Sonderbedingungen in Bezug auf die zur Auktion angebotenen Lose aufgeführt sind, Kenntnis genommen zu haben.

22.2. Im Rahmen der Online-Auktion von Oldtimer-Fahrzeugen bestätigt der Käufer, Kenntnis des königlichen Erlasses vom 17.06.2013 genommen zu haben.

22.3. Um für ein auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf angebotenes Oldtimer-Fahrzeug ein Gebot abgeben zu können, muss das Mitglied vorher die Beschreibung des zum Verkauf angebotenen Fahrzeugs zur Kenntnis nehmen, die einer „Auftragsbestätigung" entspricht, und diese Kenntnis auf elektronischem Wege bestätigen, was als ausdrückliche Annahme gilt, dass:

- Das Objekt Beschreibung durch den Verkäufer entspricht.

- Das Objekt für eine vom Käufer gewünschte besondere Verwendung geeignet ist und der Käufer ausdrücklich und unwiderruflich auf jede Beanstandung gegenüber dem Verkäufer und/oder Clicpublic verzichtet.

- Das Objekt für die Verwendung geeignet ist, für die Objekte der gleichen Art üblicherweise genutzt werden.

- Das Objekt weist die für Objekte der gleichen Art übliche Beschaffenheit und Leistungen auf, die der Verbraucher berechtigterweise erwarten kann.

22.4. Alle Oldtimer-Fahrzeuge, die auf der Website von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic zum Verkauf angeboten werden, befinden sich in einem Zustand, der in allen in der Auftragsbestätigung aufgeführten Punkten Reparaturen und/oder Renovierungen erfordert. Sie werden daher ohne jegliche Garantie verkauft und geliefert, was der Käufer durch Kenntnisnahme der Beschreibung, was als Auftragsbestätigung gilt, ausdrücklich anerkennt.

22.5. Unabhängig von der Eigenschaft des Verkäufers (Insolvenzverwalter, Gewerbetreibender oder sonstige), tritt Clicpublic stets nur als Vermittler auf, ohne einen Zugang zum Beruf rechtfertigen zu müssen.

 

23. Geistiges Eigentum.

Alle geistigen Eigentumsrechte und alle daraus abgeleiteten Rechte verbleiben im Eigentum von Clicpublic. Der Begriff geistiges Eigentum umfasst auch Urheberrechte, Markenrechte, Muster- und Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte, einschließlich technisches und/oder geschäftliches Know-how, Methoden und Konzepte, die patentierbar oder nicht patentierbar sein können. Der Käufer, das Mitglied oder der Verkäufer hat kein Recht, die im vorliegenden Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder zu verändern, außer für den alleinigen privaten Gebrauch des Produkts selbst.

Jede Vervielfältigung einer der Websites oder eines anderen elektronischen Portals von Clicpublic, wie z. B. seiner grafischen und / oder textlichen Elemente, ganz oder teilweise, in Belgien, dem Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland, ist im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen in Clicpublic strengstens untersagt Kraft in Bezug auf geistiges und künstlerisches Eigentum. Jeder, der Inhalte oder Informationen sammelt oder herunterlädt, die auf einer der Websites oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic verbreitet werden, hat nur ein privates, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Ebenso ist jegliche Reproduktion oder Darstellung einer der Websites oder eines anderen elektronischen Portals von Clicpublic ganz oder teilweise ohne die schriftliche Zustimmung von Clicpublic untersagt. Die Texte, Grafiken, Designs, Logos und Fotos, die auf einer der Internetseiten oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic veröffentlicht werden, dürfen auf Papier oder in elektronischen Medien reproduziert werden, sofern der Name und die Adresse einer der Websites oder einer anderen angegeben werden elektronisches Portal von Clicpublic und nicht kommerziell zu nutzen.

Jede kommerzielle Nutzung einer der Websites oder eines anderen elektronischen Portals von Clicpublic ist illegal und wird vor den zuständigen Gerichten strafrechtlich verfolgt.

Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann die zivil- und / oder strafrechtliche Haftung des Urhebers begründen.

 

24. Haftpflichtversicherung von Clicpublic – Haftung

24.1. Soweit Clicpublic durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist die Haftung von Clicpublic in jedem Fall auf die Höhe der vom Versicherer zugesprochenen Entschädigung beschränkt.

Wenn in einem Fall, in dem Clicpublic haftbar gemacht wird, der Versicherer keine Entschädigung vornimmt oder wenn die Schäden nicht durch die Versicherung gedeckt sind, ist die Haftung von Clicpublic immer auf den Netto-Rechnungswert der betroffenen Lose beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Clicpublic oder seinen leitenden Angestellten und/oder Mitarbeitern oder durch Assistenten verursacht wurde.

24.2. Clicpublic haftet niemals für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Auktion ergeben. Clicpublic haftet niemals für Schäden, die Personen während des Besuchs oder der Abholung der Lose, sowohl in seinen Räumlichkeiten als auch an anderen Präsentations- und/oder Lieferorten, entstehen.

24.3. Jegliches Recht des Käufers auf Inanspruchnahme der Haftung von Clicpublic erlischt nach einem Zeitraum von 3 Monaten ab der Lieferung des oder der Los/e an den Käufer.

24.4. Clicpublic gibt dem Käufer weder eine Garantie in Bezug auf die Verpflichtungen des Verkäufers für sichtbare oder versteckte Mängel, noch eine Garantie in Bezug auf die Vollständigkeit des oder der Los/e, die Anzahl, Funktion, Nützlichkeit, Eignung für den Verkauf, den Zweck, für den der Käufe das oder die Los/e gekauft hat, das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechten und Pflichten Dritter und/oder die Möglichkeit der Übertragung der Objekte an Dritte. Mängel welcher Art auch immer, enttäuschte Erwartungen des Käufers und/oder Dritter, die die Objekte erhalten, berechtigen den Käufer oder andere Dritte unter keinen Umständen zu Schadensersatz (oder Entschädigung) und/oder Freispruch. Die Artikel 1625 ff. des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil), sowie die Artikel 1641 ff. sind daher in den Beziehungen zwischen Clicpublic und dem Käufer nicht anwendbar und können in keinem Fall gegen Clicpublic geltend gemacht werden.

24.5. Ungeachtet dessen, was in diesem Artikel 24 definiert ist, gelten die folgenden Bestimmungen in Bezug auf die Haftung von Clicpublic:

a) Clicpublic haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die vor Abschluss des Kaufvertrages bestehen oder verursacht wurden.

b) Clicpublic haftet nicht für Schäden an, durch oder im Zusammenhang mit den erworbenen Objekten, sowie für den Verlust der erworbenen Objekte. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Versicherung der erworbenen Objekte ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages verantwortlich.
c) Clicpublic haftet nicht für sichtbare oder versteckte Mängel an den erworbenen Objekten.

d) Clicpublic haftet nicht für die Nichterfüllung der europäischen Richtlinien, Rechtsvorschriften oder sonstigen Gesetze oder Verordnungen, einschließlich der Gesetze und Verordnungen über die Sicherheit am Arbeitsplatz, der erworbenen Objekte.
e) Clicpublic haftet nicht für Schäden, die durch und/oder aufgrund von umweltverschmutzenden oder schädlichen Stoffen in oder an den erworbenen Objekten entstehen.

 f) Clicpublic haftet nicht für Schäden, die im Rahmen einer Internet-Auktion infolge von Computerpannen, einschließlich Hardware- und/oder Softwaredefekten und/oder -pannen, oder Verzögerungen beim Senden und Empfangen von E-Mails entstehen. Daher sind Clicpublic und/oder der Verkäufer nicht für Schäden verantwortlich, wenn ein Mitglied aufgrund einer Computerpanne nicht in der Lage ist, ein Gebot abzugeben.

g) Clicpublic haftet nicht für Schäden, die die Folge falscher, überholter, veralteter und/oder unvollständiger Informationen sind, die auf der Website von Clicpublic und/oder auf anderen elektronischen oder sonstigen Medien von Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic erwähnt werden.
h) Clicpublic kann nicht garantieren, dass der Verkäufer tatsächlich zur Abtretung der Objekte berechtigt ist und dass diese Waren nicht mit beschränkten Rechten, sonstigen Beschränkungen oder geistigen Eigentumsrechten Dritter belastet sind.

i) Clicpublic haftet nicht für den Fall, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist oder sich weigert, dem Käufer die Lose zur Verfügung zu stellen.

 

25. Schutz der Privatsphäre – Verarbeitung von personenbezogenen Daten

25.1. Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen die geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) einzuhalten.

25.2. Das Mitglied stellt Clicpublic unwiderruflich und kostenlos die über seine Website erhobenen personenbezogenen Daten zur Verfügung und stimmt zu, dass Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic diese Daten für Werbe-, Geschäfts- und Marketingzwecke nutzen und weitergeben darf.

25.3. Indem das Mitglied bei der Eingabe oder Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten oder beim Abschluss eines Vertrages mit Clicpublic ihre Zustimmung erteilen, stimmen sie der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten in der nachfolgend definierten Weise zu.

25.4. Clicpublic oder einem anderen elektronischen Portal von Clicpublic erhebt personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Gesamtzahl der Besuche auf der Website, Anzahl der Besucher auf jeder Seite der Website, Domain-Namen der Internet-Provider der Besucher, IP-Adressen, Cookies ...).

25.5. Clicpublic verwendet die Daten des Mitgliedes für die Zwecke der Unternehmensverwaltung, der Werbung für seine Produkte und Dienstleistungen und der Erstellung von Nutzungsstatistiken der Website für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Das Mitglied erklärt sich mit der Verwendung seiner Daten und deren Weitergabe an Dritte zu Werbe-, Geschäfts- oder Marketingzwecken einverstanden und willigt ein, Informationen über seine E-Mail-Adresse zu erhalten (Newsletter etc.).

25.6. Auskunftsrecht: Das Mitglied hat das Recht, jederzeit zu erfragen, ob, wie lange und zu welchem Zweck seine Daten erhoben wurden.

25.7. Recht auf Berichtigung: das Mitglied hat das Recht, jederzeit auf Anfrage die Berichtigung oder Ergänzung falscher oder unvollständiger Daten zu verlangen.

25.8. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Das Mitglied kann eine Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten verlangen. Das bedeutet, dass die betreffenden Daten in unserem Computersystem „markiert“ werden müssen und für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr verwendet werden dürfen.

25.9. Recht auf Löschung der Daten („Recht auf Vergessenwerden“): Das Mitglied hat das Recht, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Wenn das Mitglied die Möglichkeit der Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch Clicpublic deaktivieren möchte, muss er nur an info@clicpublic.be schreiben.

25.10. Recht auf Datenübertragbarkeit: Das Mitglied kann verlangen, dass ihm seine Daten in einem „strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format“ übermittelt werden.

25.11. Recht auf Beschwerde: Das Mitglied kann bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen.

 

26. Anwendbares Recht – Rechtsstreitigkeiten – Zuständigkeit

26.1. Das belgische Recht ist unter Ausschluss aller anderen auf die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Clicpublic und einem durch die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gebundenen Dritten anwendbar, auch für Verkäufe auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg.

Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

26.2. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit, das Zustandekommen, die Auslegung, die Erfüllung oder die Verletzung der vorliegenden Vereinbarung vereinbaren die Parteien, alternativen Methoden der Streitbeilegung (Verhandlung, Schlichtung oder Mediation) den Vorzug zu geben.

26.3. Falls keine gütliche Einigung oder Schlichtung zustande kommt, verpflichten sie sich, vor einem Gerichtsverfahren mit einem zugelassenen Zivil- und Wirtschaftsmediator zusammenzutreffen und sich die Kosten zu teilen.

In Ermangelung einer Einigung der Parteien über die Benennung eines Mediators verpflichten sich die Parteien, freiwillig vor dem zuständigen Gericht zu erscheinen, um eine gerichtliche Mediation zu beantragen.

Im Falle einer Einigung über die Fortsetzung der Mediation am Ende des Treffens mit dem Mediator werden die Kosten und Honorare der Mediation von jedem der Teilnehmer zu gleichen Teilen vorgestreckt, es sei denn, im Rahmen der am Ende der Mediation geschlossen Vereinbarung wird etwas anderes vereinbart.

Vor einem ersten Treffen bei einem Mediator darf kein gerichtliches Verfahren (außer für die eventuelle Beantragung einer gerichtlichen Mediation) eingeleitet werden, mit Ausnahme von vorläufigen und Sicherungsmaßnahmen, die nicht zum Verzicht auf die Mediation führen.

26.4. Alle Rechtsstreits, die der Justiz vorgelegt werden, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Wallonisch-Brabant (Belgien), die in französischer Sprache tagen, und insbesondere des Handelsgerichts der Provinz Wallonisch-Brabant.

 

 

Version 2 - Datum der letzten Änderung: 03/02/2023