A. Wichtig: Bevor Sie ein Gebot abgeben, müssen Sie zuerst die folgenden Artikel lesen:
1. Sonderverkaufsbedingungen
2. In jeder Produktbeschreibung finden Sie die Informationen zu dem betreffenden Objekt oder Los.
Dort stehen folgende wichtige Punkte:
- Die Beschreibung das Objekts oder Loses
- Der Tag und die Uhrzeit das Auktionsendes
- Das aktuelle Gebot und das nächste zulässige Mindestgebot
- Das aktuelle Gebot inklusive Mehrwertsteuer. Darüber hinaus können unter „Sonderbedingungen“ Zusatzbedingungen vereinbart werden. Es handelt sich dabei um zusätzliche Kosten, die vom Käufer über den Betrag für den Zuschlag des Objekts hinaus zu zahlen sind, zum Beispiel der Abbau und die Abholung von außergewöhnlichen Objekten.
Wir empfehlen Ihnen, für Objekte und Lose, die Sie interessieren, die Option „Objekt beobachten“ zu wählen. In Ihrem Bereich „Mein Konto“ können Sie alle Objekte und Lose, die Sie beobachten, einsehen, um über die Entwicklung ihrer Gebote auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Bevor Sie ein Gebot bestätigen, müssen Sie den allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie den Sonderverkaufsbedingungen zustimmen. Dies tun Sie, indem Sie auf den Tab klicken, der bei der Bestätigung Ihres Gebots erscheint.
3. Sie erhalten eine E-Mail:
- für jedes ersteigerte Objekt oder Los
- für jedes höhere Gebot, die Ihr letztes Gebot überbietet
- wenn es eine Überbietung für ein Los gibt, das Ihr Objekt beinhaltet.
B. Gebote können als Maximalgebot oder als festes Gebot abgegeben werden.
1. Festes Gebot:
Ein festes Gebot ist ein Gebot eines einzelnen festen Betrags für ein Objekt oder ein Los. Wenn ein Bieter ein höheres Gebot als Sie abgibt, müssen Sie ein neues Gebot abgeben, um wieder der Höchstbietende zu werden.
2. Maximalgebot:
Bei einem Maximalgebot geben Sie den Höchstbetrag an, den Sie bereit sind, für ein Objekt oder ein Los zu zahlen. Dieses System ermöglicht es Ihnen, automatisch zu überbieten, wenn ein anderer Bieter ein Gebot abgibt. Und zwar, solange Ihr Maximalgebot noch nicht erreicht ist. Dies entspricht nicht unbedingt dem Betrag, den Sie als Maximalgebot eingegeben haben, sondern dem Betrag, der das nächste akzeptable Gebot darstellt. Der Nutzer kann sein Maximalgebot vorübergehend zurückziehen, indem er ein festes Gebot abgibt, das zu diesem Zeitpunkt das höchste ist. Es ist nicht möglich, ein Gebot zurückzuziehen, weder durch ein festes Gebot noch durch ein Maximalgebot, das niedriger ist als Ihr aktuelles Gebot. Jedes abgegebene Gebot ist bedingungslos und unwiderruflich.
C. In den Gebotsdetails finden Sie die Informationen zu Ihrem Gebot.
Neben dem Start-Mindestgebot oder dem aktuellen Gebot werden Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:
1. Mindestpreis erreicht:
Informiert Sie darüber, dass der Zuschlag für das Objekt an den Käufer erfolgt, der das höchste Gebot abgibt, vorbehaltlich der Bestätigung durch den Auftraggeber.
2. Mindestpreis nicht erreicht:
Informiert Sie darüber, dass ein zuvor festgelegter Mindestbetrag für den Erhalt des Objekts noch nicht erreicht wurde. Sobald dieser Betrag erreicht ist, wird der Hinweis „Mindestpreis erreicht“ angezeigt.
3. Vorläufiger Zuschlag:
Informiert Sie darüber, dass das von Ihnen abgegebene Gebot für das Objekt oder das Los am Auktionsende das höchste ist. Ihr Gebot wird unserem Auftraggeber angeboten. Die Objekte werden mit dem Hinweis „vorläufiger Zuschlag“ verkauft.
Angegeben ist auch der Betrag inklusive Mehrwertsteuer. Es ist möglich, dass für ein bestimmtes Objekt oder Los zusätzliche Gebühren erhoben werden. Diese zusätzlichen Kosten können zum Beispiel Abbau- oder Abholkosten entsprechen und müssen vom Käufer zusätzlich zu dem für das Objekt oder Los angegebenen Betrag gezahlt werden.
D. Meine beobachteten Objekte
Wenn Sie ein Angebot für ein Objekt abgegeben haben, wird es automatisch in den Bereich „Meine beobachteten Objekte“ aufgenommen.
Klicken Sie auf „Beobachtungsliste“ im linken Menü unter „Mein Konto“. Hier können Sie überprüfen, ob Sie immer noch der Höchstbietende für das Objekt sind, oder ob Sie bei einem oder mehreren Objekten den Zuschlag verloren haben.
Sie können auch für jedes Objekt oder Los auf „Objekt beobachten“ klicken. Das Objekt oder Los erscheint dann im Bereich „Meine beobachteten Objekte“. Sie werden dann über die Gebote auf das Objekt oder Los informiert. Sie können auf „Dieses Objekt nicht mehr beobachten“ klicken, wenn Sie es nicht mehr beobachten möchten.
E. Auftragsauktion
Eine Auftragsauktion ist eine Auktion, bei dem ein Gebot vom Käufer verlangt wird. Da dieses Angebot geheim ist, wird es nicht veröffentlicht und kann von keinem anderen Käufer eingesehen werden.
Sie können, wie bei einer Online-Auktion, ein Gebot mit dem maximalen Betrag abgeben, den Sie für das Objekt bezahlen möchten. Sie können verschiedene Gebote für dasselbe Objekt abgeben, aber jedes muss höher sein als die vorherigen. Sie erhalten für jedes abgegebene Gebot eine Bestätigung und können Ihre Gebot in „Mein Konto“ einsehen. Nach Ablauf der Frist für die Gebotsabgabe erhalten die Bieter eine E-Mail von Clicpublic SPRL, um sie darüber zu informieren, ob ihr Gebot von unserem Auftraggeber angenommen wurde oder nicht.
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Auktionsgebühren?
Die Auktionsgebühren sind direkt im Gebot, das Sie bei einer Auktion oder einem Sofortkauf abgeben, enthalten. Der Betrag des von Ihnen eingegebenen Gebots versteht sich exklusive Mehrwertsteuer. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, zeigt Ihnen unser System in Echtzeit (sofort) den Betrag Ihres Gebots inklusive Mehrwertsteuer an.
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Wie kann man bei einem Los im Verhältnis zu den Objekten, aus denen es besteht, Vorrang erhalten?
Ein Los besteht aus mehreren Objekten. In der Regel werden die Objekte separat verkauft, unter der aufschiebenden Bedingung eines höheren Gebots für das Los. In diesem Fall hat das Los (Kombination von Objekten) Vorrang. Ein Gebot kann zu einem Los abgegeben werden. Dieses kann dem Käufer jedoch nur dann zugeteilt werden, wenn sein Gebot die Summe der Gebote für die Objekte, aus denen sich dieses Los zusammensetzt, um mindestens 10 % übersteigt. Werden keine Gebote auf das Los abgegeben, so ist der Zuschlag der einzelnen Objekte endgültig.
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Was bedeutet „Mindestpreis erreicht“ und „Mindestpreis nicht erreicht“?
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Auktionsmindestpreis für die Objekte festzulegen. Sollten nach Abschluss der Auktion einige Objekte den Mindestpreis nicht erreicht haben, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Objekt zuzuteilen oder nicht. Falls der Auftraggeber nicht zustimmt, wird das Los gegebenenfalls nicht zugeteilt und aus dem Verkauf gezogen.
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Abschluss der Online-Auktion
Die Auktion wird zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen. Diese Angaben finden Sie unter anderem in den Sonderbedingungen. Ab diesem Zeitpunkt informiert uns unser Auftraggeber, ob Ihnen die Objekte, deren Auktion Sie gewonnen haben, zugeteilt werden oder nicht.
Wenn Ihnen die Objekte oder Lose zugeteilt werden, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie darüber informiert, dass Sie zur Zahlung übergehen können. Unser Auftraggeber hat zwei Werktage Zeit, um dem Zuschlag zuzustimmen. Wenn Ihnen das Objekt nicht zugeteilt wurde, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie darüber informiert.
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Was bedeutet „vorläufiger Zuschlag“ und „endgültiger Zuschlag“?
Wenn Sie der Höchstbietende sind, werden Ihnen nach Abschluss der Online-Auktion die Lose vorläufig zugeteilt. Das bedeutet, dass Ihr Gebot, welches das höchste ist, unserem Auftraggeber zur Zustimmung angeboten wird. Dies bedeutet: Wenn unser Auftraggeber dem Zuschlag der Objekte zustimmt, wird der vorläufige Zuschlag endgültig und der Kaufvertrag ist abgeschlossen. Die Käufer werden innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Abschluss der Auktion des Objekts per E-Mail benachrichtigt. In dieser E-Mail finden Sie den Ablauf und die Zahlungsaufforderung, die Abholmöglichkeiten und Auszüge aus den allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen. Für den Fall, dass das Objekt nicht von unserem Auftraggeber zugeteilt wird, wird der Höchstbietende per E-Mail darüber informiert.
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Kann ich mein Gebot während der Online-Auktion zurückziehen?
Jedes abgegebene Gebot ist bedingungslos und unwiderruflich. Den Zuschlag erhält der Nutzer, der das höchste Gebot abgegeben hat, womit der Kaufvertrag zustande kommt. Achtung, jeder Bieter bleibt an sein Gebot gebunden. Auch für den Fall, dass ein höheres Gebot abgegeben wurde. Falls erforderlich, behält sich Clicpublic SPRL das Recht vor, das Gebot eines möglichen Bieters abzulehnen, sowohl während als auch nach Abschluss der Auktion. Und dies, ohne den Grund für diese Ablehnung angeben zu müssen. Der Bieter wird jedoch per E-Mail informiert.
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Kann ich nach Abschluss der Online-Auktion von meinen Kauf zurücktreten?
Die Bieter erwirbt die Objekte in dem Zustand, in dem sie sich befinden, und kann weder auf seinen Kauf verzichten noch sein Gebot zurückziehen, sobald es abgegeben wurde. Die Objekte gehen nach ihrem Zuschlag zulasten und auf Kosten des Käufers. Der Auktionator, der Notar, der Kurator, der Liquidator, der Gerichtsvollzieher, Clicpublic SPRL oder andere Beauftragte haften nicht im Falle von Diebstahl, Feuer, Katastrophen, Unfällen, Wasserschäden oder anderen Schäden jeglicher Art und Schäden durch höhere Gewalt.
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Sie möchten Auktionen als Unternehmen, aber auch als Privatperson anbieten?
Registrieren Sie sich in diesem Fall einmal als Firma und ein zweites Mal als Privatperson. Bitte verwenden Sie zwei verschiedene E-Mail-Adressen.
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Wie laufen Bezahlung und Rechnungsstellung ab?
Sie müssen Ihren Kauf sofort nach Erhalt Ihrer Zahlungsaufforderung per E-Mail bezahlen.
Innerhalb einer Frist von 48 Arbeitsstunden muss der volle Betrag auf das Bankkonto von Clicpublic SPRL eingezahlt werden.
Belfius : IBAN BE86 0689 0153 0050 BIC GKCCBEBB |
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Vergessen Sie nicht, die in der E-Mail angegebene Referenznummer anzugeben.
Ihre Rechnung wird Ihnen bei der Abholung oder Lieferung Ihres Kaufs ausgehändigt.
Ist es möglich, die Objekte zurückzugeben?
Clicpublic SPRL nimmt keine Waren zurück. Die Artikel 1649, 1684 und 2280 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) sind anwendbar und vom Käufer akzeptiert. Jeder Käufer bestätigt, über die Abwesenheit von Rechtsmitteln informiert worden zu sein. Aufgrund der Art der Tätigkeit von Clicpublic SPRL, nämlich der Versteigerung von Objekten aus Insolvenzen, Pfändungen, gerichtlich angeordneten Liquidationen oder ruhenden Erbschaften, findet das Gesetz über die Marktpraktiken und den Verbraucherschutz keine Anwendung, wie in Art. 65 des Gesetzes über die Marktpraktiken und den Verbraucherschutz festgelegt.
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich bei den Objekten, die bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit des insolventen oder von einer gerichtlichen Reorganisation betroffenen Unternehmens verwendet wurden, um Objekte handelt, die bereits auf normale Weise benutzt wurden, unabhängig davon, ob sie Gebrauchsspuren aufweisen oder nicht.
Wir raten Ihnen, die Objekte an den Besichtigungstagen vor Ort zu begutachten. Dadurch lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden. Es wird vorausgesetzt, dass der Käufer die ohne Garantie verkauften Objekte sorgfältig begutachtet hat, auch wenn die Art, der Zustand, die Qualität oder die Bezeichnung nicht der Beschreibung auf der Website entsprechen.
Die Käufer erwerben die Objekte in dem Zustand, in dem sie sich befinden, und können weder auf den Kauf verzichten noch ihr Gebot zurückziehen, sobald es abgegeben wurde.
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Wie hole ich die Objekte ab?
Sobald clicpublic.be dem Käufer bestätigt hat, dass seine Zahlung erhalten wurde, kann dieser Bieter das/die erhaltene(n) Objekt(e) oder Los(e) mit eigenen Mitteln abholen.
Wo? |
In den Räumlichkeiten von clicpublic.be oder an dem Ort, der in den Sonderbedingungen und den Verkaufsinformationen der betreffenden Objekte und Lose genannt ist. |
Wann? |
Zu dem zwischen dem Bieter und clicpublic.be vereinbarten Zeitpunkt. |
Kann ich meine Objekte später abholen oder auch liefern lassen?
Die Objekte oder Lose können nur durch den Käufer oder seinen Vertreter abgeholt werden. Lieferungen von Objekten und Losen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich in den Sonderverkaufsbedingungen oder in den Verkaufsinformationen der betreffenden Objekte oder Lose erwähnt.
Alle Objekte müssen immer zum in den Sonderverkaufsbedingungen angegebenen Zeitpunkt abgeholt werden.
Mit der Abgabe eines Gebotes haben Sie den allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen zugestimmt.
Die von uns organisierten Auktionen erfordern in der Regel eine schnelle Abwicklung und Rückgabe von sauberen und leeren Räumlichkeiten. Werden die Objekte nicht zum angegebenen Termin abgeholt, so werden Ihnen automatisch zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
Wir können auch einen Service für den Abbau und die Lagerung der Waren anbieten. Alle diese zusätzlichen Leistungen gehen zulasten des Käufers und müssen im Voraus auf der Grundlage der Angebote von Clicpublic SPRL bezahlt werden.
Für weitere Informationen über diese zusätzlichen Dienstleistungen kontaktieren Sie Ihr Team von clicpublic.be unter info@clicpublic.be.
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Gibt es vor Ort Werkzeuge, mit denen ich meine Objekte abbauen oder verladen kann?
Abbau, Verladung und Transport liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
clicpublic.be übernimmt keine Haftung für Abbau und Verladung. Sie müssen berücksichtigen, dass vor Ort keine Werkzeuge und Hebezeuge vorhanden sind. Für den eventuellen Abbau und die Verladung der erworbenen Objekte oder Lose müssen Sie aus Sicherheitsgründen die notwendigen Arbeitskräfte vorsehen. Das Team von clicpublic.be kann Sie bei diesen Aufgaben in keiner Weise unterstützen.
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Wie Sie von der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Ausfuhr profitieren?
Wenn Sie von der Innergemeinschaftlichen oder der Ausfuhrumsatzsteuerregelung profitieren möchten, müssen Sie dieses Verfahren befolgen:
Zunächst müssen Sie den Betrag inklusive Mehrwertsteuer Ihrer Bestellung auf eines unserer Konten überweisen (Die Zahlung muss vom Bankkonto des Unternehmens erfolgen).
Der genaue Betrag und die Kontonummern sind in Ihrem persönlichen Bereich auf der Website unter der Registerkarte " Gewonnene / verlorene Auktionen" sowie auf der Zahlungsaufforderung aufgeführt, die Sie per E-Mail erhalten, wenn die Auktion an Sie vergeben wurde.
Sobald die Zahlung bestätigt wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über den Zeitpunkt der Abholung Ihres Einkaufs sowie die vollständige Adresse.
Nach Abholung der Ware erhalten Sie eine PROFORMA-Rechnung und werden gebeten, uns innerhalb von 10 Tagen folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Nach Erhalt und Prüfung dieser Dokumente erhalten Sie eine Rechnung mit der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer und das Mehrwertsteuerrückerstattung-verfahren wird aktiviert.
Die gesendeten Adressen und Informationen müssen mit den Kontodaten des Kunden (Adresse, Land) übereinstimmen.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung der Proformarechnung bei Clicpublic eingehen.
Nach Erhalt und Prüfung der Dokumente erstattet Clicpublic die Mehrwertsteuer innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen.